Wahlen, Österreich | 11.12.2009 | eurorex

Österreich: Wahlanfechtung der NVP vor Verfassungsgerichtshof gescheitert

Die Oberösterreich Nachrichten berichten am 11.12.2009 über die Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, die Anfechtung der oberösterreichischen Landtagswahl durch die rechtsextreme Nationale Volkspartei (NVP) nicht anzunehmen, weil der Antrag unzutreffend formuliert sei. In dem Beitrag heißt es unter anderem:

Die NVP beschwerte sich im Verfahren darüber, dass sie beim Urnengang am 27. September nicht antreten durfte. Die Wahlbehörde hatte die Kandidatur der NVP im Wahlkreis I (Linz und Umgebung) untersagt, weil „die Einbringung des Wahlvorschlags einschließlich der Umfeldbeurteilung als Akt der Wiederbetätigung (nach dem Verbotsgesetz, Anm.) zu bewerten ist“.

Der Anfechtungsantrag war allerdings falsch gestellt. Die NVP führte ausdrücklich aus, der VfGH solle die Landtagswahl „vom Ermittlungsverfahren an für nichtig erklären und als rechtswidrig aufheben“. Die NVP verlangte also, dass die Auszählung der Stimmen sowie die Mandatsverteilung wiederholt werden solle, hieß es aus dem VfGH. Damit sei aber für die NVP nichts gewonnen. Denn sie wollte sich dagegen wehren, dass ihre Kandidatur nicht zugelassen wurde. Mit der Auszählung von Stimmen habe dies nichts zu tun. [weiter lesen]

Ein neuerlicher Antrag kann nicht eingebracht werden, weil dafür die Frist abgelaufen ist.

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