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Schweiz: Richter erlaubt Verunglimpfung von Homosexuellen

In der Schweiz herrscht Bestürzung über das Urteil eines Unterwalliser Untersuchungsrichters. Er hat eine Klage gegen die Jugendorganisation der rechtspopulistischen Schweizerischen Volkspartei (SVP) abgewiesen, weil diese Homosexualität „generell“ aufs Korn nehme und keine Einzelpersonen verunglimpfe.

Die Junge SVP Wallis hatte im Mai in einer Pressemitteilung behauptet, Homosexualität richte sich „gegen die Familie, den Ort des Fortbestandes des menschlichen Geschlechts und also auch des Überlebens einer Nation“.

Für die Schwulenorganisation Pink Cross und die Lesben-Organisation LOS waren diese Aussagen „inakzeptabel und unerträglich“. Lesbisch-schwule Aktivisten haben deshalb insgesamt 29 Klagen gegen die Junge SVP Wallis eingereicht und sich dabei auf das Antirassismus-Gesetz berufen. Einzig: Dieses schütze nicht Lesben und Schwule, so der Richter. Deshalb hat er die Klagen abgewiesen.

Die Kläger wollen jetzt bis vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg gehen.

(Quelle: GGG.at)

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