Deutschland, Großbritannien, Vatikan | 16.10.2009 | eurorex

Deutschland: Strafbefehl gegen Holocaust-Leugner Williamson beantragt

Die Staatsanwaltschaft hat gegen den britischen Bischof der fundamentalistischen Pius-Bruderschaft, Richard Williamson, einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung beantragt. Ein entsprechender Antrag ist am Mittwoch beim Amtsgericht Regensburg eingegangen. Die Entscheidung darüber dürfte innerhalb einer Woche fallen. Denkbar ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe oder zu Haft auf Bewährung. Williamson hatte in einem Interview mit einem schwedischen TV-Sender die Existenz von Gaskammern bestritten und die Zahl der im Holocaust ermordeten Juden auf höchstens 300.000 beziffert.

Derweil erwägt Williamsons Coburger Strafverteidiger Matthias Loßmann, einem Gerichtsentscheid gegebenenfalls zu widersprechen. „Es ist nicht ausgeschlossen, dass wir Einspruch einlegen, wenn das Gericht den Strafbefehl erlassen hat“, sagte Loßmann der Freitagsausgabe des Tagesspiegel. „Die Beweislage ist dünn“, hieß es weiter. So lägen keine für das Gericht verwertbaren Aussagen der schwedischen TV-Journalisten vor.

Der Rechtsanwalt geht davon aus, dass die Filmaufnahmen, die im Priesterseminar der Piusbrüder im bayerischen Zaitzkofen gemacht wurden, aufgrund einer angeblichen Vereinbarung mit den Fernsehjournalisten nicht in Deutschland, sondern ausschließlich in Schweden hätten ausgestrahlt werden dürfen. Hier ist die Leugnung des Holocausts nicht strafbar. Dies wurde jedoch vom Sender in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft bestritten. Es habe keinerlei Absprachen gegeben.

Ob er gegen den Strafbefehl tatsächlich vorgeht, will Loßmann nach Rücksprache mit seinem Mandanten „erst entscheiden, wenn er auf dem Tisch liegt“. Sollte Williamson auf einen Einspruch verzichten, steht dies einer strafrechtlichen Verurteilung gleich. Der Anwalt rechnet damit, dass gegen seinen Mandanten im Falle des Strafbefehl-Erlasses angesichts des großen öffentlichen Interesses mit 120 bis 180 Tagessätzen eine relativ hohe Geldstrafe verhängt wird. „Wenn Williamson einen solchen Strafbefehl akzeptiert, gilt er nach deutschem Recht als vorbestraft“.

Sollte Williamson hingegen Einspruch einlegen, kommt es zu einer Hauptverhandlung. Williamson, der sich nach Tagesspiegel-Informationen in London aufhält, müsste allerdings nicht persönlich erscheinen, sondern könnte sich durch seinen Anwalt vertreten lassen.

Der 69 Jahre alte Williamson ist einer von vier Bischöfen der von Rom getrennten Piusbruderschaft, deren Exkommunikation der Vatikan Anfang des Jahres aufhob. Der Vatikan forderte den Briten nach Bekanntwerden des Interviews auf, seine Aussagen zum Holocaust zurückzunehmen. Das ist bisher nicht passiert.

Ende September hatte der Vatikan erneut bestritten, er habe von der Holocaust-Leugnung des Pius-Bruders Williamson im schwedischen TV gewusst, als er dessen Exkommunikation im Januar aufgehoben habe. Der frühere Kurienkardinal Castrillón Hoyos sagte der Süddeutschen Zeitung (SZ): „Keiner von uns wusste das Geringste“. Er wehrte sich gegen einen Bericht aus Schweden, der besagt, man habe den Vatikan bereits im November 2008 über das Interview informiert. Hoyos sagte außerdem, Williamson habe den Holocaust nur „reduziert“ – auf 300.000 statt sechs Millionen getötete Juden. Dies sei kein moralischer, sondern nur ein „historischer Fehler“.

Der katholische Bischof von Stockholm, Anders Arborelius, hatte zuvor behauptet, in der Sache bereits Ende 2008 den Kontakt mit Rom gesucht zu haben. Das sei „eine Verleumdung“, konterte der 80-Jährige Hoyos in einem Interview mit der SZ:

„Ich bedauere diese unseriöse Äußerung sehr, denn sie ist falsch […] Wir speichern alle Dokumente, die wir bekommen, in digitaler Form. Bischof Arborelius sollte also sagen, wie, wem und wann er das mitgeteilt hat, und ob das schriftlich oder mündlich geschah.“

Hoyos leitete bis Juli 2009 die für den Dialog mit den abtrünnigen Traditionalisten zuständige Päpstliche Kommission „Ecclesia Die“. Inzwischen wurde sie vom Papst der Glaubenskongregation unterstellt und deren Präfekten William Joseph Kardinal Levada zum Präsidenten bestellt. Hoyos betonte, die Verhandlungen mit den Piusbrüdern hätten sich um kirchenrechtliche, nicht inhaltliche Fragen gedreht. Seine Aufgabe sei es gewesen, eine Kirchenspaltung zu verhindern.

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